Das Schiedsgericht der Börse

Forderungen auf kurzem Wege und ohne Berufung einbringbar
Eine wesentliche Einrichtung der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien ist deren Schiedsgericht. Dieses entscheidet – im Falle der Vereinbarung zwischen den Parteien – als staatliches Sondergericht mittels vollstreckbaren Schiedssprüchen über Klagen aus Verträgen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Produkten.
Das Schiedsgericht der Produktenbörse ist nicht an Verfahrensvorschriften ordentlicher Gerichte gebunden und gegen Urteile des Schiedsgerichtes kann auch nicht berufen werden. Die Verfahren sind daher in der Regel wesentlich kürzer als jene vor den ordentlichen Gerichten, was für die Einbringung von Forderungen oft von ausschlaggebender Bedeutung ist. Sprüche des Schiedsgerichts der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien sind im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Börsen unmittelbar vollstreckbare Exekutionstitel.

Nützliche Information steht im Anschluss zum Download zur Verfügung

Präsidium des Schiedsrichterkollegiums

Präsident: Dr. Peter GARTNER
1. Vizepräsident: Dr. Maria GOHN-MAUTHNER
2. Vizepräsident: Colin FINDLAY
3. Vizepräsident: Dr. Johann JÄGER

Sekretäre des Börseschiedsgerichtes

Mag. Elisabeth FREILINGER
Dr. Erich SCHWARZENBACHER

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