Willkommen bei der VeranstaltungsGmbH der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien

Wir stellen den exquisiten Rahmen für Ihre Veranstaltung zur Verfügung
Ob Empfänge, Feierlichkeiten, Präsentationen oder Filmaufnahmen - wir bieten Räume von 30 bis 150 Quadratmetern oder den großen Börsesaal mit 400 Quadratmetern!
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Börse_Gebäude © Börse Wien

COVID-19-MASSNAHMEN VA-GmbH der Börse f.landw.Produkte

Aufgrund der sich laufend verändernden Verordnungen und Maßnahmen, bitten wir Sie, sich stets vor einem Besuch auf dieser Seite über die aktuellsten Regelungen zu informieren. Basierend auf den Verordnungen und Empfehlungen der österreichischen Bundesregierung und der Stadt Wien passen wir unsere Präventionskonzepte laufend an. Die Gesundheit unserer Gäste, Besucher*innen und Mitarbeiter*innen steht dabei stets an erster Stelle.

Kartenkauf & Personalisierung

Ab 1.7. ist laut den letztgültigen Verordnungen kein Mindestabstand zwischen verschiedenen Besucher*innengruppen mehr erforderlich, wir bieten daher allen Besuchern die unbeschränkte Nutzung der Veranstaltungsstätte an und halten zwischen unterschiedlichen Besuchergruppen keine Abstandsplätze mehr frei. Wir sind allerdings verpflich¬tet, für jede von Ihnen gekaufte Karte alle Besucher*innen und deren Kontaktdaten (Name + Telefonnummer) zu erfassen und Ihren Ausweis beim Betreten der Veranstaltungsstätte zu kontrollieren. Ebenso müssen wir auch alle Besucher*innen der 14.Int. DonauBörse namentlich registrieren.

Zutrittsregelungen - 2Gs

Alle Besucher*innen unserer Veranstaltungen müssen geimpft oder genesen sein und dies mit entsprechenden Unterlagen/ Zertifikaten beim Einlass nachweisen können. Vor Ort werden keine Testungen angeboten. Ein Impfnachweis ist nur bei EMA-Zertifizierung des Impfstoffes (derzeit: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Janssen Pharmaceutica NV = Johnson and Johnson) und ab Tag 22 nach der ersten Impfung gültig. Genesene sind mit entsprechendem Nachweis für 6 Monate von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Maskenpflicht

An allen Orten, an denen die 3-G-Regel gilt, entfällt die Maskenpflicht grundsätzlich. In unserer Veranstaltungsstätte gilt die 2-G-Regel. Die VA-GmbH empfiehlt allerdings dringend die Verwendung von FFP-2 Masken/MNS und bittet alle Besucher, diese selbst mitzubringen.

Weitere Verhaltensregeln vor Ort

Bitte desinfizieren Sie sich beim Betreten der Veranstaltungsstätte die Hände mit dem bereitgestellten Handdesinfektionsmittel oder waschen Sie Ihre Hände regelmäßig. Natürlich erhöhen wir auch weiterhin die Reinigungsintervalle aller öffentlichen Flächen. Bitte halten Sie sich generell bestmöglich an die allgemeinen Hygieneempfehlungen (Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen, Handdesinfektion, Verzicht auf Händeschütteln und Umarmungen, Augen, Nase und Mund möglichst nicht berühren, Niesen oder Husten nur in die Armbeuge oder in ein Taschentuch, welches unmittelbar danach entsorgt wird). Wenn COVID-19-Symptome vorhanden sind, oder befürchtet werden muss, erkrankt zu sein, darf die Veranstaltungsstätte auch bei negativen COVID-19 Test nicht betreten werden. Symptome können sein: Husten, Fieber, Schnupfen, Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Pneumonie, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Konjunktivitis, Hautausschlag, Lymphknotenschwellung, Apathie.

Internationale An-/Abreise

Bitte beachten Sie hinsichtlich Ihrer eventuellen internationalen An-/Abreise die gültigen Einreisebestimmungen für Österreich und Ihres Ausreiselandes. Weitere Informationen zur Einreise nach Österreich finden Sie immer aktuell auf der Website des österreichischen Gesundheitsministeriums. Die Einreise nach Österreich ist aktuell aus sehr vielen Ländern problemlos möglich.

Auskunftspflicht an die Gesundheitsbehörden

Im Falle eines Corona Clusters muss auf Verlangen der Gesundheitsbehörden gemäß Landesgesetzblatt Wien - 33. Verordnung: Wiener COVID-19-Öffnungsbegleitverordnung vom Veranstalter (VA-GmbH) bekanntgegeben werden können, wer anwesend war. Die Besucher*innendaten werden hierzu max. 28 Tage gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz der Börse für landwirtschaftliche Produkte/ VA-GmbH finden Sie hier.

Änderungen der Maßnahmen

Änderungen (Lockerungen od. Verschärfungen) der COVID-19 Verhaltensregeln/Maßnahmen berechtigen nicht zum Storno/ Umtausch gekaufter Karten. Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter wer¬den die Ticketkosten auf die Originalzahlart rückerstattet. Etwaige für den DonauBörsebesuch bereits entstandene Ausgaben (An-/Abreisekosten, Unterkunftskosten, etc.) können jedoch nicht ersetzt werden.

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