Informationen der WKO zu Maßnahmen rund um Corona

Italien setzt Wochenendfahrverbot für grenzüberschreitende LKW-Fahrten aus
Immer mehr Nachbarländer sperren ihre Grenzen zu Österreich. Wie sich die derzeitige Situation - Stand 13. März 2020 - beim Personenverkehr darstellt, entnehmen Sie bitte dem folgenden Text und den untenstehenden Links.
Wir möchten Sie hinsichtlich der Möglichkeit sensibilisieren, dass es „Wochenpendlern“ (Arbeitskräfte) evtl. erschwert werden könnte, am Montag bei ihrem Arbeitsplatz in Österreich zu erscheinen. Um eventuellen Mitarbeiterengpässen vorzubeugen, könnten Sie ggf. auf einer bilateralen Ebene überlegen ihren MitarbeiterInnen Quartiere für das Wochenende zur Verfügung zu stellen. Falls dies nicht möglich ist, bitten wir Sie jedenfalls Ihren Mitarbeitern eine aktuelle Arbeitsbestätigung für den Grenzübertritt auszustellen, in der auch darauf hingewiesen wird, dass ihr Arbeitsplatz zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur notwendig ist.

Neu 17.03.: Italien setzt Wochenendfahrverbot für grenzüberschreitende LKW-Fahrten aus

Das italienische Wochenendfahrverbot wurde (vorerst) für zwei Wochen außer Kraft gesetzt. Die Ausnahme ist nur für den grenzüberschreitenden Warenverkehr gültig. 

Weitere Information siehe Link unten

Betreffend Tschechien:

Wie Sie aus diesen Informationen ersehen können, ist der kleine Grenzverkehr nach derzeitiger Rechtslage von Tschechien nach Österreich mit Arbeitgeberbestätigung (Anlage Tschechien) und aktuell gültigen behördlichen Ausweis möglich.

Betreffend Slowakei:

Derzeit ist die Situation der Pendler ist tatsächlich unklar. Es wurde in der Pressekonferenz gestern um 14:00 Uhr nur angekündigt, dass über Ausnahmeregelungen für Pendler noch beraten wird und dass man möglicherweise mit einer Bestätigung des Arbeitgebers über die Grenze gelassen wird. Leider wurden noch keine Präzisierungen zu diesem Punkt veröffentlicht. Sobald etwas bekannt ist, stellen wir es auf wko.at unter folgendem Link:https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ticker-corona-virus-updates-aus-der-slowakei.html
 
Wie aus dem oben angeführten Link ersichtlich besteht hier betreffend Pendler besondere Vorsicht:
 
ACHTUNG: Eine 14-tägige Quarantänepflicht gilt jedenfalls für ALLE, die aus dem Ausland einreisen. Ob die Pendler hiervon klar ausgenommen sind, steht bislang explizit in keinem behördlichen Dokument.
 
In die Slowakei einreisen dürfen nur alle slowakischen Staatsbürger und (ausländische) Personen mit Daueraufenthalt oder temporärem Wohnsitz in der Slowakei. Diese sind aber verpflichtet, in 14-tägiger Heimquarantäne zu bleiben. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Land sie in die Slowakei zurückreisen. Alle anderen Personen dürfen nicht in die Slowakei einreisen.
 
Es gelten Ausnahmen für Pendler: Personen, die aus den Grenzgebieten wegen der Arbeit pendeln wird empfohlen, eine Arbeitsbestätigung bei ihrem Arbeitgeber anzufordern (wörtliche Information auf der Homepage des SK Innenministeriums).
 
Anmerkung: Es ist nicht definiert, was genau unter Pendeln verstanden wird -  in welche Richtung bzw. Entfernung von der Grenze zum Arbeitsort oder Häufigkeit des Grenzübertritts.
Wir haben eine unverbindliche deutsch-slowakische Mustererklärung für Arbeitgeber erstellt (Download unten). Da die Slowakei bisher kein offizielles Muster für eine solche Bestätigung herausgegeben hat, können wir leider nicht garantieren, dass dieses Formular an der Grenze akzeptiert wird. Sobald es ein offizielles Muster gibt wird es hier den ö. Firmen verfügbar gemacht.
 
Über alle Neuerungen halten wir Sie online auf dem Laufenden: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ticker-corona-virus-updates-aus-der-slowakei.html
 
PS: Das AußenwirtschaftsCenter Bratislava ist auch am Wochenende unter den üblichen Kontaktdaten per Mail und telefonisch erreichbar. Wenn slowakische Mitarbeiter Ihrer Mitglieder Erfahrungen an der Grenze machen, sind wir über eine Information dankbar!
In die Slowakei einreisen dürfen nur alle slowakischen Staatsbürger und (ausländische) Personen mit Daueraufenthalt oder temporärem Wohnsitz in der Slowakei. Diese sind aber verpflichtet, in 14-tägiger Heimquarantäne zu bleiben. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Land sie in die Slowakei zurückreisen. Alle anderen Personen dürfen nicht in die Slowakei einreisen.
 
Es gelten Ausnahmen für Pendler: Personen, die aus den Grenzgebieten wegen der Arbeit pendeln wird empfohlen, eine Arbeitsbestätigung bei ihrem Arbeitgeber anzufordern (wörtliche Information auf der Homepage des SK Innenministeriums).
 
Anmerkung: Es ist nicht definiert, was genau unter Pendeln verstanden wird -  in welche Richtung bzw. Entfernung von der Grenze zum Arbeitsort oder Häufigkeit des Grenzübertritts.
Wir haben eine unverbindliche deutsch-slowakische Mustererklärung für Arbeitgeber erstellt (auch anbei). Da die Slowakei bisher kein offizielles Muster für eine solche Bestätigung herausgegeben hat, können wir leider nicht garantieren, dass dieses Formular an der Grenze akzeptiert wird. Sobald es ein offizielles Muster gibt wird es hier den ö. Firmen verfügbar gemacht.
 
Über alle Neuerungen halten wir Sie online auf dem Laufenden: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ticker-corona-virus-updates-aus-der-slowakei.html
 
PS: Das AußenwirtschaftsCenter Bratislava ist auch am Wochenende unter den üblichen Kontaktdaten per Mail und telefonisch erreichbar. Wenn slowakische Mitarbeiter Ihrer Mitglieder Erfahrungen an der Grenze machen, sind wir über eine Information dankbar!
 

Betreffend Italien:

Zu LKW-Lieferungen nach Italien teilen wir mit, dass der Gütertransport von den Verkehrsbeschränkungen, welche die italienischen Behörden mit Dekret vom 9.3.2020 in Kraft gesetzt haben, ausdrücklich nicht betroffen ist.
Die Fahrer sind jedoch gewissen Auflagen unterworfen und können von den Behörden dazu aufgefordert werden, sich einer Gesundheitsüberprüfung zu unterziehen.
Ebenso ist ein Formular (Eigenerklärung) auszufüllen und im Falle einer Kontrolle vorzuweisen (Beilage „Modulo“).
Darin bestätigt der Fahrer vom Dekret vom 9. März 2020 Kenntnis zu haben und gibt seinen Beladeort, die Transitroute und/oder den Entladeort an. 
Zusätzlich wird allen Betrieben empfohlen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, welche die Ansteckungsgefahr bezüglich Coronavirus reduzieren sollen.
 
Es ist anzuraten, dass der Fahrer anlässlich der Ver- und Entladung über Schutzmasken und Einweghandschuhe verfügt und möglichst in der Kabine des Fahrzeugs verbleibt.
Falls der Fahrer vorübergehend das Fahrzeug verlassen muss, so sollte stets ein angemessener Sicherheitsabstand zum Personal des jeweiligen Betriebs eingehalten werden.
Weiters wird empfohlen, fremde Bürobetriebe bzw. deren Räumlichkeiten möglichst nicht zu betreten und Dokumente, Frachtpapiere, etc. möglichst durch das Seitenfenster auszuhändigen bzw. entgegenzunehmen.

Betreffend Ungarn:

Auch hier sieht es derzeit danach aus, dass der grenznahe Verkehr (Pendler) eingeschränkt (Grenzposten) möglich ist. Auch hier wird empfohlen, eine Arbeitsbestätigung und einen aktuell gültigen behördlichen Ausweis mit sich zu führen. Aktuelles dazu finden Sie hier:
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-ungarn.html
 
 

Betreffend Slowenien:

Derzeit gibt es keine verstärkte Grenzkontrolle zu Österreich (siehe auch Arbeitsbestätigung Slowenien). Betreffend Grenzverkehr nach Italien und gegen Süden hat Kroatien die Grenzen für Fahrer ohne ärztlichen Attest dicht gemacht.

WKO-Infopoint

Natürlich entsprechen diese Informationen unserem aktuellen Wissenstand und können sich kurzfristig aufgrund der rasanten  Entwicklung der Coronavirus-Problematik ändern.
 
 
Für weitere Fragen und Informationen dürfen wir auf den WKO-Infopoint verweisen: 
Tel.: 0590900-4352 oder schreiben Sie ein EMail an infopoint_Coronavirus@wko.at.
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html
 

Download